Die Inanspruchnahme des Ombudsdienstes ist für die Person, die ein mögliches Fehlverhalten meldet, kostenlos. Meldungen an den Ombudsmann können in englischer, französischer oder deutscher Sprache erfolgen.
Wie melde ich einen Compliance-Fall?
Bitte stellen Sie sicher, dass die Informationen in der Meldung, die Sie bei den oben genannten Ansprechpartnern einreichen, so spezifisch wie möglich sind, damit sie in angemessener Weise bearbeitet und untersucht werden können. Bitte versuchen Sie, die folgenden fünf Fragen in Ihrer Meldung zu beantworten:
- Wer? - Wen betrifft es? Wer ist betroffen?
- Was ist passiert? Beschreiben Sie die Angelegenheit.
- Wann? - Wann wurde jemand (illegal) begünstigt?
- Wie? - Wie oft ist es vorgekommen?
- Wo? - Wo hat sich der Vorfall ereignet
Bitte achten Sie darauf, dass die Darstellung in Ihrem Bericht auch für Personen, die keine Fachleute auf Ihrem Gebiet sind, leicht verständlich ist. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung stehen. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber nicht möchten, dass Ihre Identität gegenüber der Pfisterer-Gruppe offengelegt wird, richten Sie bitte Ihre Meldung an die Ombudsstelle.
Die PFISTERER Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Ferner beachten Sie die Hinweise zur Einwilligung bei nicht-anonymer Meldung.
Mit dem Absenden einer nicht-anonymen Meldung bestätigen Sie, dass Sie den Datenschutzhinweis sowie die Hinweise zur Einwilligung gelesen haben und eine Einwilligung in die Verarbeitung der dort genannten personenbezogenen Daten in der dort beschriebenen Weise erteilen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Der Hinweisgeber-Kanal der Pfisterer Gruppe ist KEINE allgemeine Beschwerdestelle. Er ist für die Meldung von schwerwiegendem Fehlverhalten, wie oben beschrieben, gedacht.